Bescheinigungswesen
Das Zusatzmodul „Bescheinigungswesen“ übernimmt zukünftig, für Sie als Arbeitgeber bzw. Lohnsachbearbeiter, das aufwändige, manuelle Ausfüllen der amtlichen Vordrucke bzw. Formulare. In dem Umfang, in dem zunehmend von den unterschiedlichsten Behörden, Ämtern oder sonstigen Institutionen (z.B. Gerichte, Arbeitsämter, Krankenkassen etc.) diverse Bescheinigungen gefordert werden, erspart Ihnen das Bescheinigungswesen sehr viel Aufwand und vor allem Zeit.
Die Gründe, warum das SBS Lohn plus® Zusatzmodul „Bescheinigungswesen“ für Sie interessant ist:
- Kein manuelles Ausfüllen, mehr Zeit für das Wesentliche
- Im SBS Lohn plus® vorhandene und erforderliche Werte werden automatisch eingesteuert
Folgende Bescheinigungen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Zwischenbescheinigungen (bei Kündigung)
§ 41 b Abs. 2 Einkommensteuergesetz, § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitsbescheinigungen § 312 Sozialgesetzbuch III
- Nebenverdienstbescheinigungen § 313 Sozialgesetzbuch III
- Ausbildungsbescheinigungen § 93 Abgabenordnung, § 68 Einkommensteuergesetz
- Kinderzuschlag/Familienkasse § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Insolvenzgeld §§ 183 ff. Sozialgesetzbuch III
- Krankengeld, Versorgungskrankengeld und Verletztengeld
§ 284 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch V, § 98 Sozialgesetzbuch X
- Kinder-Krankengeld § 45 Sozialgesetzbuch V
- Mutterschaftsgeld §§ 200 - 200 c Reichsversicherungsordnung, § 284 Sozialgesetzbuch V,
§ 17 Abs. 11 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IV, § 98 Sozialgesetzbuch X
- Elterngeldbescheinigungen § 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Erziehungsgeld § 12 Abs. 2 Bundeserziehungsgeldgesetz
- Wohngeld § 25 Abs. 2 Wohngeldgesetz
- Sozialhilfe § 116 Bundessozialhilfegesetz
- Unterhaltsvorschuss und Vormundschaftsangelegenheiten
- § 6 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz, § 1605 Bürgerliches Gesetzbuch
- Schwerbehinderten-Abgaben (nur i.V.m. der Fremdsoftware REHADAT-Elan)
§§ 11 + 13 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz
- Arbeitgeber-Bescheinigungen ALG II Sozialgesetzbuch II
- Arbeitsbescheinigungen § 57 SGB II § 57 Sozialgesetzbuch II
In der Praxis kommt es vor, dass Sie für bestimmte Arbeitnehmer, oder für einen Arbeitnehmerkreis wiederholt Bescheinigungen erstellen müssen. Hierzu gibt es im SBS Lohn plus® für die Nebenverdienstbescheinigung und AG-Bescheinigungen ALG II eine Abruf-Automatik.
Die Bescheinigungen entsprechen grds. den offiziellen Formularen und bei bundesuneinheitlichen Vordrucken, den Druckvorgaben der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. Eschborn. Sie sind zum Teil amtlich zugelassen (z.B. die Arbeitsbescheinigung) und werden von den entsprechenden Einrichtungen akzeptiert.